Hausverwaltung
Profitieren Sie von einem jungen, dynamischen Team, welches sich um die optimale Werterhaltung- und steigerung Ihres Objekts kümmert.
Sie wollen den Komfort einer ganzheitlichen Betreuung bis hin zur Vermietung, oder Unterstützung bei der Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans?
Bei uns wählen Sie, welchen Umfang Sie benötigen und wir passen unseren Service individuell auf Ihre Bedürfnisse an.
Um langfristig Immobilienwerte zu sichern, benötigen Eigentümer eine Zukunftsstrategie - diese erarbeiten wir gerne mit Ihnen!
Unser Unternehmen arbeitet nach ökologischen Grundsätzen, transparent und digital.
Unsere Leistungen
WEG-Verwaltung
Bei einer treuhänderischen Verwaltung nach dem Wohnungseigentümergesetz, übernehmen wir die kaufmännischen, technischen und organisatorischen Aufgaben am Gemeinschaftseigentum Ihres Objekts.
- Werterhaltendes Gebäudemanagement
- Erfassung, Beauftragung und Kontrolle von Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
- Betreuung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
- Bescheinigung der haushaltnahen Dienstleistungen nach §35a EStG
Mietverwaltung
Wir übernehmen für Sie die Rolle des ersten Ansprechpartners für Ihre Mieter und kümmern uns um die Erfüllung Ihrer mietvertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Objektbewirtschaftung.
- Neuvermietung Ihrer Immobilie oder Ihres Sondereigentums
- Vereinnahmen und Verwalten des Mietzins
- Weiterentwicklung Ihrer Immobilie
- Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter
- Erstellen von rechtssicheren Mietverträgen
- Übernahme der gesamten Vorgänge der Buchhaltung und Verwaltung
- Beauftragung anstehender Renovierungen und Instandhaltungen
Stellen Sie gerne Ihre Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Hausverwaltung wechseln?
Scheuen Sie den Aufwand, der mit einem Wechsel der Hausverwaltung verbunden ist?
Dank der Reform des Wohnungseigentümergesetzes von 2020, ist es einfach und unkompliziert jederzeit möglich die Hausverwaltung zu wechseln.
Ein Grund, wie beispielsweiße eine Pflichtverletzung, ist für eine fristgerechte Kündigung nicht notwendig.
Die Kündigungsfrist ist meist vertraglich festgelegt, nach Gesetz aber maximal 6 Monate.
Wir unterstützen Sie gerne bei den notwendigen Schritten.
Folgende Punkte müssen fristgerecht in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung aufgenommen werden:
- Beschluss über die Abbestellung der aktuellen Hausverwaltung
- Beschluss über die Kündigung des Verwaltervertrages
- Beschluss über die Wahl einer neuen Hausverwaltung
- Beschluss über die Bestellung einer neuen Hausverwaltung
Alle Punkte können innerhalb einer Eigentümerversammlung beschlossen werden.